Lehrer nach Nazi-Lied ,,erkrankt"
Disziplinarverfahren und Bestürzung
Nachdem Schüler am Willms-Gymnasium das Lied der Hitler-Jugend singen mussten, entscheidet nun der Amtsarzt über die Dienstfähigkeit des Musiklehrers.
Von Julia Brünner
Delmenhorst. Das Singen des Hitler-Jugend-Liedes im Musikunterricht einer 10.Klasse am Willms-Gymnasium bleibt für den Lehrer B. ohne strafrechtliche Konsequenz. Dies teilte gestern auf dk-Anfrage Staatsanwalt Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont mit. Die Prüfung, ob ein Strafrechts- tatbestand vorliege, sei im Rahmen des Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg abgeschlossen. Da der in Betracht gezogene Tatbestand der Volksverhetzung innerhalb einer Klasse stattgefunden habe, sei er nicht öffentlich im Sinne des Paragraphen 86/86a.
Welche Folgen dieser Vorfall für den Lehrer hat, ist noch nicht abzusehen. Die Landesschulbehörde wartet zurzeit auf das Ergebnis des amtsärztlichen Gutachtens, wie Alexandra Mosbach auf Anfrage mitteilte. Ein dienstliches Gespräch habe bereits stattgefunden. Zurzeit sei der Lehrer wegen Erkrankung nicht im Dienst. ,,Wir nehmen die Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter", sagte die stellvertretende Pressesprecherin der Landesschulbehörde in Lüneburg. Der Amtsarzt entscheidet in den nächsten Tagen, ob der Pädagoge dienstunfähig ist. Falls nicht, könne er in den Schuldienst zurückkehren, bestätigte Mosbach.
Unter Schülern wie Eltern hat der Vorfall im Musikunterricht große Unruhe und Bestürzung ausgelöst. ,,Wir sind auf Elternbeschwerden hin tätig geworden", sagte der Staatsanwalt aus Oldenburg. Die Schulleitung äußerte sich auf Anfrage nicht direkt, sondern verwies auf die Landesschulbehörde. Schüler des Lehrers und deren Eltern sind von Direktor Burkhard Leimbach Mitte vergangene Woche in einem Brief informiert worden, dass der Lehrer ,,wegen seines Fehlverhaltens" nicht an das Gymnasium an der Willmsstraße zurückkehren werde. Ein Disziplinarverfahren sei gegen ihn eröffnet. Unabhängig davon liefen polizeiliche Ermittlungen. Diese seien aber nach Auskunft der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Für eine strafrechtliche Verfolgung fehle es an Öffentlichkeit, sagte du Mesnil. Es müsse eine ,,nicht übersehbare Zahl von Personen betroffen sein". Dies sei in einer Schulklasse nicht der Fall.
Im Musikunterricht sollten die Gymnasiasten das Lied ,,Vorwärts, vorwärts! Unsere Fahne flattert uns voran" singen und dazu den Hitlergruß praktizieren. Als eine Schülerin sich weigerte, forderte der Lehrer sie auf, mitzusingen. Er selbst solle auch lautstark mitgesungen haben. Nachdem die Schüler sich bei der Schulleitung beschwert hatten, hörte sich Leimbach beide Seiten an, ehe das Disziplinarverfahren eingeleitet wurde.



