Protest gegen Sendemast
Mobilfunk Gemeinde hat planungsrechtlich nichts zu sagen
Eine Zeitlang war es ruhig um die Masten, ohne die Handys nicht funktionieren. Jetzt flammt der Protest wieder auf.
Stuhr-Moordeich/fil - Nachdem es über Jahre still geblieben war, erregen die Sendemasten für mobile Funknetze jetzt wieder den Unmut der Bürger: Es geht um die Errichtung eines Antennenträgers an der Werkstraße in Moordeich, für den der Bauantrag derzeit beim Landkreis geprüft wird.
Anwohnern der nahegelegenen Wohnsiedlung passt das gar nicht. Sie fürchten die möglicherweise gesundheitschädliche Abstrahlung.
Von der Gemeinde fühlen sie sich in Stich gelassen, weil die sie an den Landkreis verwiesen hat. Und der kann ihnen wenig Hoffnungen machen, dass der Mast nicht genehmigt wird, wie Fachdienstleiter Holger Schwenzer bestätigt. Der Mast werde in einem Gewerbegebiet errichtet und sei mit 200 Metern auch weit genug von Wohngebieten entfernt.
Im Kreuzfeuer der Kritik aber steht zunächst die Gemeinde. Die kann laut Fachbereitsleiter Erich Schmidt eigentlich nur darauf hinweisen, dass ihr planungsrechtlich weitestgehend die Hände gebunden sind. ,,Das Bundesbaugesetzbuch lässt keine Handlungsspielräume zu", beklagt Schmidt. Eigentlicher Ansprechpartner für die Protestler sei der Grundstückseigentümer, der die Errichtung auf seinem Grund zulasse.
Schmidt erinnert an eine an die Bundesregierung gerichtete Resolution des Rates, die dieser vor drei Jahren vor dem Hintergrund zunehmender Proteste verabschiedete. Darin wird der Gesetzgeber unter anderem aufgefordert, für größere Transparenz im Genehmigungsverfahren zu sorgen, damit die Kommunen nicht ständig vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
In dem Papier war auch die Position der Gemeinden deutlich gemacht worden: ,,Rat und Verwaltung befinden sich bei den Auseinandersetzungen in einer misslichen Situation, weil die Genehmigung dieser Anlagen nicht in ihrem Kompetenzbereich liegt, und das Bundesbaugesetzbuch keine Handlungsspielräume zulässt."


