Ein älteres Ehepaar hatte geklagt und wollte den Soli zu Fall bringen. Doch die Abgabe für Besserverdiener ist laut Bundesfinanzhof nicht verfassungswidrig.
Ein älteres Ehepaar hatte geklagt und wollte den Soli zu Fall bringen. Doch die Abgabe für Besserverdiener ist laut Bundesfinanzhof nicht verfassungswidrig.