Nach der Einschränkung des öffentlichen Lebens durch die vom Ordnungsamt erlassene Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus" hat die Polizei am Donnerstagabend zusammen mit dem Ordnungsamt die Einhaltung der Regelungen kontrolliert.
Seit Mittwoch dürfen nur noch bestimmte Geschäfte öffnen. Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden geschlossen, Gastronomiebetriebe dürfen nur noch zu begrenzten Zeiten öffnen, die Zusammenkünfte in Vereinen, Gemeinden, Kirchen bis hin zu Ansammlungen von Menschen im Freien sind verboten. Die Einschränkungen dienen dem Allgemeinwohl, die Strafen bei Verstößen sind hoch. Es droht die Schließung von Geschäften, Restaurants und die Auflösung von Menschenmengen. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung ist strafbar. Nach Paragraph 75 des Infektionsschutzgesetzes drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Einsatzkräfte der Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwachten am Donnerstag ab 18 Uhr die Einhaltungen der Einschränkungen gemäß der Allgemeinverfügung. Kontrolliert wurde unter anderem im Viertel, in der Bahnhofsvorstadt sowie in Gröpelingen. Mobile Kontrollmaßnahmen fanden auch im Bremer Osten und in der Neustadt statt.
Größtenteils hielten sich die Geschäftsbetreibenden an die verfügten Regelungen. Nur in sechs Fällen wurden Verstöße festgestellt und entsprechende Strafanzeigen gefertigt.