Der Prozess gegen sechs Angehörige des verurteilten Delmenhorster Doppelmörders darf wie geplant stattfinden. Das hat das OLG entschieden: Die Schwurgerichtskammer gilt demnach nicht als befangen. Und vier der Angeklagten bleiben in U-Haft.
Der Prozess gegen sechs Angehörige des verurteilten Delmenhorster Doppelmörders darf wie geplant stattfinden. Das hat das OLG entschieden: Die Schwurgerichtskammer gilt demnach nicht als befangen. Und vier der Angeklagten bleiben in U-Haft.