In den Knast muss der Angeklagte zwar nicht. Der Vorsitzende des Schöffengerichts kann sich aber nicht vorstellen, dass er die Bewährungszeit durchhält.
In den Knast muss der Angeklagte zwar nicht. Der Vorsitzende des Schöffengerichts kann sich aber nicht vorstellen, dass er die Bewährungszeit durchhält.