Gastronomen und Einzelhändler in der Delmenhorster Fußgängerzone brauchen 2023 keine Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen zu bezahlen. Davon profitieren auch die Kunden.
Gastronomen und Einzelhändler in der Delmenhorster Fußgängerzone brauchen 2023 keine Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen zu bezahlen. Davon profitieren auch die Kunden.