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Gericht kippt Mietspiegel in Delmenhorst Hartz-IV-Empfänger können höhere Unterhaltskosten einfordern

Von Jens Gehrke | 28.01.2015, 15:15 Uhr

Das Sozialgericht Oldenburg hat eine Entscheidung zu den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger in Delmenhorst getroffen. Das Gericht hat den lokalen Mietspiegel für unanwendbar erklärt.

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