Das Sozialgericht Oldenburg hat eine Entscheidung zu den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger in Delmenhorst getroffen. Das Gericht hat den lokalen Mietspiegel für unanwendbar erklärt.
Das Sozialgericht Oldenburg hat eine Entscheidung zu den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger in Delmenhorst getroffen. Das Gericht hat den lokalen Mietspiegel für unanwendbar erklärt.