Der Fachdienst Bürgerservice verschickt in diesen Tagen die Jahresbescheide für die Hundesteuer. Die städtischen Schreiben enthalten außerdem neue Steuermarken, die für drei Jahre gültig sind.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt verstärkt die Anmeldung der Hunde im Sinne der Steuergerechtigkeit kontrollieren wird, um die Einhaltung der Meldepflicht zu überprüfen.
Hunde ab drei Monaten müssen angemeldet sein
Laut der Satzung der Stadt Delmenhorst entsteht die Anmeldepflicht, wenn der Hund älter als drei Monate ist, bei Neuerwerb oder Zuzug mit Hund oder bei einer Pflege oder Verwahrung von mehr als zwei Monaten.
Bußgeld bis zu 10.000 Euro möglich
Hundehalter, die der Anmeldepflicht für ihre Hunde nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.