
Das psychiatrische Gutachten spricht zwar von Taten im Wahn. Eine verminderte Schuldfähigkeit wird das Gericht aber wohl nicht annehmen. Gleichwohl ist der Prozess um einen Verhandlungstag verlängert worden.
Das psychiatrische Gutachten spricht zwar von Taten im Wahn. Eine verminderte Schuldfähigkeit wird das Gericht aber wohl nicht annehmen. Gleichwohl ist der Prozess um einen Verhandlungstag verlängert worden.