Seit dem 1. Januar 2023 müssen Beschäftigte ihren Arbeitgebern keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht nun elektronisch über die sogenannte eAU. Das bedeutet die Änderung konkret für Praxen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Delmenhorst und Ganderkesee.