Für eine Sachbeschädigung muss ein 22-Jähriger aus Delmenhorst für drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht hat Strafe in der Berufungsverhandlung reduziert.
Verwarnungen, Arbeitsstunden, auch zwei Wochen Jugendknast: Seit er 16 Jahre alt war, gehörte der heute 22-Jährige zu den Dauergästen beim Delmenhorster Jugendgericht. Mal hatte er Wodka für 8,70 Euro die Flasche geklaut, mal ein Fahrrad. Seine elfte Verurteilung war die erste nach Erwachsenem-Strafrecht – und sie bringt ihn für drei Monate in den Knast. Donnerstag bestätigte das Landgericht Oldenburg in entscheidenden Teilen ein Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst.
Ratlosigkeit vor Gericht
Stand am Ende zwar ein Urteil, drückten die Gesichter der Prozessbeteiligten während der Verhandlung oft Ratlosigkeit aus. Wie soll umgegangen werden mit dem offenbar reifeverzögerten, verschlossenen jungen Mann ohne Schulabschluss, dem sein Elternhaus kaum Orientierung mitgegeben hat und der drauf und dran ist, ein massives Alkoholproblem zu entwickeln?
Bei der Tat stark alkoholisiert
Konkret hatte der Angeklagte im April 2016 gegen 5 Uhr mit einem faustgroßen Stein auf eine Scheibe des Netto-Marktes an der Bremer Straße eingedroschen – vor den Augen von Mitarbeitern. Die herbeigerufene Polizei stellte beim stockbetrunkenen Angeklagten ein Atemalkoholgehalt von 1,94 Promille fest. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu fünf Monaten ohne Bewährung. Die zweite Instanz ließ nun den Vorwurf „versuchter Diebstahl“ fallen, beschränkte sich auf Sachbeschädigung. Angesichts der Vorgeschichte reichte dies aber nicht für eine erneute Bewährung.
Angeklagter hatte sich zuletzt stabilisiert
Er hätte sie vielleicht bekommen, wenn er irgendwann Anstalten gemacht hätte, sein Alkoholproblem zu therapieren. Doch seine Motivation sei „bescheiden“, sagte sein Bewährungshelfer, sieht den Alkohol auch als nur ein Problem inmitten eines ganzen Straußes an. Der Knast, sagte er, würde übrigens auch nicht helfen. Aber um den kommt der Angeklagte nicht mehr herum. Dabei hatte er sich zuletzt stabilisiert, hat einen Job, blieb ohne weitere Straftaten. Sein Bewährungshelfer sieht – anders als noch vor dem Amtsgericht – eine positive Sozialprognose, einen gewissen Reifeprozess, Schritte auf dem Weg zum Erwachsenwerden. Dazu gehört es auch, Konsequenzen zu tragen, plädierte die Staatsanwältin gegen eine neuerliche Bewährung: „Man muss tun, was man vorher versprochen hat.“ So sah das auch das Gericht.