
Die bundesweite Rückführung von zwölf Berufen in die Anlage A der Handwerksordnung („Meisterpflicht“) hat laut einer Mitteilung kammerübergreifende Auswirkungen. „Von der Rückvermeisterung sind neben Handwerkskammer-Mitgliedern auch Unternehmen betroffen, die ausschließlich der Industrie- und Handelskammer angehören“, erklärt Berend-Uwe Giesemann.
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