Das Amtsgericht Wildeshausen hat ein lange angekündigtes Schöffengerichts-Verfahren gegen zwei Frauen wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung sowie der Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögensvorteile mit einem Gesamtschaden von 310.000 Euro zum Nachteil des Landkreises Oldenburg zum zweiten Mal verschieben müssen.