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Drogenszene in Ganderkesee Hartnäckiger Dealer steht vor Gericht

Von Ole Rosenbohm | 02.12.2019, 22:14 Uhr

Nicht einmal Hausdurchsuchungen haben einen heute 23-Jährigen vom Handel mit Drogen abgehalten. Jetzt steht der Lieferant der Ganderkeseer Drogenszene in Delmenhorst vor Gericht.

Dutzende Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, Gerichtsprozesse: Als die Polizei 2015 einen einzigen Cannabis-Dealer in Ganderkesee erwischte, zogen die Nachforschungen eine Vielzahl Verfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene nach sich – allein schon, weil Dealer ihre Kundenkontakte in Smartphones abgespeichert hatten. Ein nun vor dem Amtsgericht Delmenhorst begonnener Prozess gegen einen heute 23-Jährigen könnte den Höhepunkt dieser juristischen Aufarbeitung bilden, in der sich ein ermittelnder Polizeibeamte einst zu der Aussage hinriss: „In Ganderkesee kifft jeder.“

143 Straftaten

Der 23-Jährige war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft von 2015 bis 2018 mittendrin in der Szene. 143 Straftaten werden dem Ganderkeseer vorgeworfen; mal verkaufte ein Gramm, mal 25, einmal hundert. Offenbar wurde sein Käuferkreis immer größer. Manche „Großabnehmer“ verkauften seine gelieferte Ware selbst, andere sollen für den Angeklagten gedealt haben. Zur Übergabe traf man sich in der Friedhofskapelle, auf Schulhöfen, am Ganterteich, am Bahnhof, in Wohnungen – oder auch vor dem Bremer Weserstadion. Vor allem im Sommer und Herbst 2016 dürfte kaum ein Tag ohne Verkauf vergangen sein.

Schlagring gefunden

Der Angeklagte war hartnäckig. Er soll sogar weitergemacht haben, nachdem die Polizei zu Hausdurchsuchungen an der Tür seines Elternhaus schellte: erst im November 2016, dann im Juni 2017. Die letzte Durchsuchung fand in seiner nun eigenen Wohnung im März 2018 statt. Die Polizei fand jeweils nur wenige Drogen, aber in den ersten beiden Fällen einen verbotenen Schlagring. Heute will sich der 23-Jährige von der Kifferszene gelöst haben.

Jugendrecht wird angewandt

Verhandelt wird vor dem Jugendgericht, weil der Angeklagte den Großteil der Straftaten im Alter von unter 21 Jahren – also im juristischen Sinne als Heranwachsender – beging. Und vermutlich wird er bei einem Schuldspruch auch nur nach Jugendrecht verurteilt – gesetzlich ist das möglich.

Minderjährige als Kunden

Problematisch für ihn ist aber, dass ihm unter anderem nicht nur 129-facher Handel vorgeworfen wird, sondern auch neun weitere Verkäufe an Minderjährige – sogar noch als juristisch Erwachsener. Mit Folgen: Ein 15-jähriger Kunde soll mehrere hundert Euro Schulden bei ihm gehabt, nicht mehr weitergewusst und deshalb einen Kiosk überfallen haben. Auch wird dem 23-Jährigen vorgeworfen, gelegentlich mit härten Drogen gehandelt zu haben: Kokain, Speed, Ecstasy. Obendrauf kommt, dass die Polizei bei ihm Pyrotechnik für Fankurven in Fußballstadien fand.

Gericht steuert Deal an

Über das zu erwartende Strafmaß wurde am ersten Prozesstag im Rahmen eines nichtöffentlichen Rechtsgesprächs über Stunden hart gerungen. Vermutlich strebt die Verteidigung eine Bewährungsstrafe an (was eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren bedeuten würde), die Staatsanwaltschaft dagegen eine Haftstrafe. Konkret bekannt ist nur, welchen Strafrahmen das Gericht für den Fall einer Einigung aller Prozessteilnehmer und eines umfassenden Geständnisses vorschlug: zwei Jahre und fünf Monate bis zwei Jahre und acht Monate Haft. Diese könnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bis zu 30 Zeugen

Verteidigung und Staatsanwaltschaft werden sich kommenden Montag zum Vorschlag äußern. Wird er nicht angenommen, könnte eine überlange Beweisaufnahme mit über 30 Zeugen beginnen.

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