Wegen eines illegalen Autorennens mit Unfall standen jetzt zwei junge Autofahrer vor dem Jugendgericht
Im vergangenen Juli sollen ein 20-Jähriger und ein 25-Jähriger wie bei der im Rennsport oft praktizierten Fahrtechnik „Driften“, so die Staatsanwaltschaft, auf einem Parkplatz in Wildeshausen auf Schotter-Untergrund "herumgedriftet" und sich gegenseitig prompt ins Fahrzeug gefahren sein. Angeklagt waren beide nicht wegen unzulänglichen Fahrkünsten, sondern weil sie keine Fahrerlaubnis besitzen.
Mit gefälschtem Führerschein unterwegs
Der Fall wurde wegen des Alters des Jüngeren jetzt vor dem Jugendgericht in Wildeshausen verhandelt. Dieser 20-Jährige wurde einen einen knappen Monat später erneut von der Polizei beim Fahren erwischt. Und er hatte bereits ein Vorverfahren wegen des gleichen Delikts erlebt, bei dem er auch noch einen gefälschten bulgarischen Führerschein vorgezeigt hatte.
So riefen die Ausreden des Jüngeren, er habe nur eben runter vom Parkplatz fahren und im zweiten Fall lediglich ausparken wollen – und zufällig in genau diesem Moment sei die Polizei gekommen –, eher zweifelnde Blicke bei Richterin und Staatsanwalt hervor. Verurteilt wurde er zu einer Geldbuße von 400 Euro, das sind 200 mehr als beim ersten Urteil. Der nicht vorbelastete 25-Jährige ging nach Erwachsenenstrafrecht mit einer Geldauflage von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro aus dem Gerichtssaal.
Richterin ermahnt Angeklagte
Die Richterin verzichtete im Urteil auf die Verhängung einer Fahrerlaubnissperre für die Erteilung eines Führerscheins, fand aber mahnende Worte: Beim Wiederholungsfall sei eine solche Sperre gut möglich, auch könne das Gericht ein Fahrzeug ersatzlos einziehen lassen, warnte sie. In diesem Fall übrigens seien beide Autos bereits wieder verkauft, sagten die Angeklagten.