Das angebliche Opfer hatte die Tat vor Gericht bestritten, der Angeklagte sowieso, eine Zeugin und ein Zeuge wollten ebenfalls keine Schläge oder Tritte des 30-Jährigen gegen seine Partnerin gesehen haben – dennoch verurteilte jetzt das Amtsgericht Wildeshausen den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung.