Die Berufungskammer hat eine Gefängnisstrafe gegen einen 39-jährigen Delmenhorster bestätigt. Der Mann stand zweimal unter laufender Bewährung, setzte sich aber wieder trotz fehlender Fahrerlaubnis ins Auto – unter Drogeneinfluss.
Die Berufungskammer hat eine Gefängnisstrafe gegen einen 39-jährigen Delmenhorster bestätigt. Der Mann stand zweimal unter laufender Bewährung, setzte sich aber wieder trotz fehlender Fahrerlaubnis ins Auto – unter Drogeneinfluss.