Aus Ställen im Nachbarkreis Cloppenburg rückt die Geflügelpest wieder an die Grenze zum Landkreis Oldenburg. Es gibt neue Einschränkungen für die Halter.
Nur kurzes Durchatmen in der Veterinärbehörde und bei den Landwirten im Landkreis Oldenburg: In Garrel knapp jenseits der Grenze zum Landkreis Cloppenburg sind am Freitag erkrankte Tiere registriert worden, so wie einige Tage zuvor schon in Friesoythe.
Neues Beobachtungsgebiet
Im Landkreis Oldenburg ist deshalb ein neues Beobachtungsgebiet mit verschärften Einschränkungen für die Geflügelhalter verfügt worden. Das Beobachtungsgebiet umfasst im Landkreis Oldenburg Flächen nördlich der Garreler Straße und entlang der Grenze zum Naturschutzgebiet Saager Meer bis zur Lethe als Grenzfluss zwischen den Landkreisen.
Geflügelhaltung muss angezeigt werden
Der Landkreis Oldenburgteilt mit, dass ihm im Beobachtungsgebiet kein geflügelhaltender Betrieb angezeigt ist. Deshalb werde die Darstellung des Beobachtungsgebietes mittels interaktiver Karte verzichtet. Dem Amtsblatt 22/2017 liegt ein Kartenauszug bei. Das Amtsblatt ist unter www.oldenburg-kreis.de zu finden. Der Landkreis weist wegen der weiterhin erheblichen Gefährdungslage bei der Geflügelpest ausdrücklich darauf hin, dass dem Veterinäramt des Landkreises Oldenburg Geflügelhaltung jeglicher Größe unverzüglich anzuzeigen ist
Stallpflicht gilt flächendeckend
Unter anderem dürfen im Beobachtungsgebiet Federvieh, Eier und Frischfleisch nicht transportiert werden. Angeordnet ist weiterhin, dass im gesamten Landkreis Oldenburg Geflügel im Stall gehalten werden muss.