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Das Baugrundgutachten

Bodenverhältnisse, Tragfähigkeit, Grundwasserstand: Ein Baugrundgutachten kann private Bauherren vor hohen Kosten und Risiken bewahren. Foto: Soeren Stache/dpa

Unnötige Risiken beim Hausbau vermeiden

Bauherren sind nicht dazu verpflichtet, vor Baubeginn ein Baugrundgutachten einzuholen. Aber es gibt gute Gründe dafür. Denn so bekommt man Klarheit, ob sich der Baugrund etwa für einen Keller eignet.

Unternehmen aus der Region

Bevor die genaue Planung und der Bau eines Hauses beginnt, ist es sinnvoll ein Baugrundgutachten einzuholen. Eine Pflicht dazu besteht in der Regel zwar nicht: Aber so ein Gutachten kann private Bauherren vor hohen Kosten und Risiken bewahren. Idealerweise lässt man es daher noch vor einem Grundstückskauf erstellen. Das Dokument beschreibt detailliert die Bodenverhältnisse, die Tragfähigkeit und Grundwasserstand den eines Bauareals, erklärt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund.

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Und manchmal kommt dabei heraus, dass es sinnvoller sein kann, auf einen Keller oder sogar den Hausbau komplett zu verzichten.

„Ein Keller kann problematisch werden, wenn der sehr Grundwasserspiegel hoch liegt“, erklärt Stange. In diesem Fall seien aufwendige Abdichtungen und Dränagesysteme erforderlich, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Auch stark setzungsgefährdete wie weiche oder organische Schichten - also unzureichend tragfähige Böden können die Stabilität des Kellers beeinträchtigen.

Unternehmen aus der Region

Ein Hausbau kann laut Stange insgesamt kritisch sein, wenn das Grundstück etwa extrem ungünstige Bodenverhältnisse aufweist - wie eine geringe Tragfähigkeit. Oder wenn etwa die Gefahr eines Hangrutsches besteht. „In solchen Fällen sind häufig spezielle Maßnahmen wie Pfahlgründungen notwendig, die mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sind“, so Stange. 

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In seltenen Fällen könne es ratsam sein, vom Bauvorhaben abzusehen, wenn die Risiken und Kosten eine wirtschaftliche Umsetzung kaum noch ermöglichen. Bauherren müssen dann abwägen das Baugrundgutachten kann dabei helfen, zu einer realistischen Einschätzung und letztlich zu einer guten Entscheidung zu gelangen.
dpa


Ärger So können Sie vermeiden

Schallschutz bei Wärmepumpen

Der Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kann eine effiziente Heizlösung sein. Sie wollen eine bei sich einbauen lassen? Dann sollten Sie sich vorab gut informieren.

Wer über den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nachdenkt, sollte vor dem Vertragsabschluss die Anforderungen an den nachbarlichen Schallschutz klären. Wichtig ist zu prüfen, ob das vorgesehene Gerät die Anforderungen erfüllt und der dafür vorgesehene Platz geeignet ist. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.

Ein nachträglich eingebauter Schallschutz ist meist keine gute Lösung. Denn schalldämmende Umhüllungskonstruktionen wirken sich laut VPB auf die Effizienz der Wärmepumpe in aller Regel negativ aus. Viele Gerätehersteller würden den Zusatzschallschutz den Experten zufolge überhaupt nicht wollen. Da sie nicht einschätzen könnten, ob dieser eine Fehlfunktion ihrer Pumpe verursachen wird.

Grundsätzlich - funktioniert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe so sie entzieht der Umgebungsluft Energie und heizt damit vor allem das Wasser im Heizkreislauf des Hauses auf. Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten private Bauherren sich vorab gut erkundigen.

Dazu gehört auch, mögliche Alternativen und deren Kosten zu prüfen, sollte die Anlage die Anforderungen nicht erfüllen. Am besten lassen sich Bauherren vor Vertragsschluss also von einem unabhängigen Fachmann zu dem Thema beraten.
dpa


Achtung Asbest: Was gilt für die Entsorgung?

Was private Eigentümer beachten müssen, wenn es um die Entsorgung geht

Böse Überraschung: Bei der Sanierung oder Renovierung hat sich gezeigt, dass in Ihrem Haus Asbest verbaut wurde? Das müssen private Eigentümer beachten, wenn es um die Entsorgung geht.

Bestätigt sich ein Asbest-Verdacht, müssen private Bauherren bei der Entsorgung des gesundheitsgefährdenden Baustoffs einiges beachten.

Der Umgang mit dem Material erfordert nämlich hohe Sicherheitsanforderungen. Die Entsorgung von Asbest darf daher nur von speziell zertifizierten Unternehmen wie Tüv oder Dekra durchgeführt werden, erklärt der Verband Wohneigentum.

Am besten setzt man sich mit seinem regionalen Abfallentsorger in Verbindung, um sich über Vorgaben zu informieren, rät die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).

„Asbesthaltige Materialien müssen luftdicht verpackt, gekennzeichnet und über zugelassene Entsorgungsstellen entsorgt werden“, so Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund.

Für Asbestzement-Platten könnten Privatpersonen zum Teil bei kommunalen Entsorgungsanbietern Entsorgungssäcke erwerben. Diese Säcke sind bereits mit dem entsprechenden Abfallschlüssel gekennzeichnet. Auch hier ist eine Rücksprache mit dem Entsorger im Vorfeld aber wichtig. Den Transport sollten Fachbetriebe übernehmen, die entsprechend geschult sind. Auch die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle ist nur über zugelassene Stellen zulässig“, so Erik Stange.
dpa


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