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Reformen im Familienrecht

Rechtsanwältin Wiebke Lomp Foto: Maike Vara

Düsseldorfer Tabelle 2026 mit minimalen Anpassungen, geplante Reformen zu Unterhalt, Vaterschaftsanfechtung und Gewaltschutz weiterhin ohne konkrete Umsetzung

Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, bei dem der Gesetzgeber es kaum schafft, sich an die gesellschaftlichen Änderungen anzupassen. In meinem letzten Artikel im Delmenhorster Kreisblatt im Oktober 2023 hatte ich bereits die konkret bevorstehende Reform des Unterhaltsrechtes vorgestellt. Durch den dann eingetretenen Regierungswechsel kam es jedoch nicht zu der Reform und seitdem herrscht Stillstand.

Unternehmen aus der Region

Einige Gerichte, voran das Oberlandesgericht Braunschweig, haben anhand der angedachten Änderungen bereits erste praxisnahe Einzelfallentscheidungen getroffen, die die Unterhaltshöhe auf Basis der tatsächlichen Betreuungszeiten der Kinder ermitteln.

Ansonsten ist diesbezüglich im Unterhaltsrecht noch nicht viel passiert und es gilt nach wie vor der Grundsatz beim minderjährigen Kind: „einer betreut und einer zahlt“.

Die am 01.01.2026 in Kraft getretene neue Düsseldorfer Tabelle hat auch keine erheblichen Änderungen gebracht. In Bezug auf den Kindesunterhalt gab es eine minimale Anhebung des Kindesunterhaltes, so wurde z.B. in der 1. Altersstufe (0-5 Jahre) der Zahlbetrag von 354,50 Euro im Jahr 2025 auf 356,50 Euro für das Jahr 2026 erhöht.

Sämtliche Selbstbehaltssätze der Zahlungspflichtigen sind gleichgeblieben. So beträgt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind auch weiterhin 1.450,00 Euro.

Deswegen ist es umso mehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung im Herbst 2025 erneut mehrere Reformen im Familienrecht angekündigt hat. Folgende Aspekte sollen dabei bearbeitet werden:

Unterhalt

So steht in dieser Legislaturperiode nach wie vor die Unterhaltsrechtsreform an oberster Stelle. Es soll sich die Höhe der Unterhaltszahlungen mehr an den Betreuungszeiten der Kinder orientieren. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass bislang nichts Konkretes vorliegt, sondern es heißt lediglich, dass die geplanten Reformen nicht zulasten von Kindern und dem betreuenden Elternteil gehen und sich stärker an dem Steuer- und Sozialrecht ausrichten sollen. Man darf also weiter gespannt sein, ob und was tatsächlich in Bezug auf die geplante Unterhaltsrechtsreform umgesetzt werden wird.

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Vaterschaftsanfechtung

Auf den Weg gebracht worden ist der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom 04.07.2025. Mit dessen Verabschiedung sollte eigentlich innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist bis zum 30.03.2026 gerechnet werden. Bis heute liegt aber kein Hinweis darauf vor, dass das Gesetz bereits endgültig verabschiedet und in Kraft getreten ist.

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Ziel des Gesetzes war es, die Vaterschaftsanfechtung der leiblichen Väter und somit auch die Rechte der Kinder zu stärken. Bisher waren die leiblichen, also biologischen Väter, praktisch von der Vaterschaft ausgeschlossen, wenn das Kind in einer Ehe mit einem anderen Mann geboren wurde.

Begründet wurde dies damit, dass das Kind bereits mit dem rechtlichen Vater in einer sozialfamiliären Beziehung lebt, sodass der biologische Vater keine Rechte hat. Diese Gesetzgebung ist als verfassungswidrig eingestuft worden und es sollen somit nunmehr neue Regeln geschaffen werden. Der Referentenentwurf zu § 1600 BGB legt neue Regeln fest, wann ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft des anderen Mannes anfechten kann und wie auch das betroffene Kind am Verfahren zu beteiligen ist.

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Gewaltschutz

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der geplante Gewaltschutz für Kinder und Frauen. Hier liegt der Referentenentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und zur Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz vom 22.08.2025 vor. 

Dieser sieht eine verpflichtende Täterarbeit und die sogenannten „Fußfesseln“, sowie die Möglichkeit, Gewaltschutzanordnungen auch schon in kindschaftsrechtlichen Verfahren (Umgangs- und Sorgerechtsverfahren) selbst zu erlassen.

Abstammungsrecht

Auch die seit längerem geforderte Reform des Abstammungsrechtes lässt weiter auf sich warten. Künftig sollen neben der klassischen Ehe auch andere Familienkonstellationen, die schon lange gelebt werden, rechtlich besser abgebildet werden, wie z.B. unverheiratete Paare mit Kindern. Allerdings bleibt diese von Experten geforderte Reform des Abstammungsrechtes, angepasst an die tatsächlichen Lebensformen der Gesellschaft, im Koalitionsvertrag unerwähnt.

Unternehmen aus der Region

Die Bundesregierung betont, dass die Reformen ein notwendiger Schritt seien, um das Familienrecht zeitgemäßer zu gestalten. „Familie ist heute vielfältiger denn je. Das muss sich auch im Recht widerspiegeln“ heißt es aus Regierungskreisen.

Fazit

Ob und in welchem Umfang die Reformen tatsächlich umgesetzt werden, wird sich in Zukunft zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt, dass das Familienrecht, als sich stets wandelndes Recht, nun scheinbar endlich vor großen Reformen steht. Diese Reformen werden weitreichende Auswirkungen auf Gerichte, Rechtsanwälte und letztendlich auf viele betroffene Familien in Deutschland haben.

Autorin dieses Artikels ist die Rechtsanwältin Wiebke Lomp von der Rechtsanwaltskanzlei Lomp aus Delmenhorst


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