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Interessante Neuerungen für Immobilieninteressierte

Vom Gebäudetyp E bis zum Wachstumschancengesetz: Was bedeuten die Neuregelungen?

Neue rechtliche Vorgaben sollen das Bauen einfacher und günstiger machen. Foto: djd/Dr. Klein Privatkunden
Neue rechtliche Vorgaben sollen das Bauen einfacher und günstiger machen. Foto: djd/Dr. Klein Privatkunden

Für viele Menschen steht der Wunsch nach Wohneigentum auch 2025 ganz oben auf der Agenda. In Deutschland gibt es einige gesetzliche Neuerungen, die Käuferinnen und Käufern zugutekommen - sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsimmobilien. Im Folgenden gibt es Details zu drei wichtigen Regelungen.

„E“ wie „einfach“ oder „experimentell“: Das von der Bundesregierung beschlossene Gebäudetyp-E-Gesetz soll Bauen unkomplizierter und günstiger machen. Dazu können Bauherren bei diesem neuen Gebäudetyp auf die Einhaltung sogenannter Komfortstandards verzichten. “Dieser Verzicht kann zu Kostenersparnissen von bis zu zehn - Prozent führen und den Bauprozess deutlich beschleunigen„, erklärt Olga Magunia, Spezialistin für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Wittmund. Standards, die für die Sicherheit des Gebäudes relevant sind - etwa Brandschutz oder Statik - sind von den Lockerungen ausgenommen. Neubauinteressierte sollten das Konzept auf jeden Fall im Hinterkopf haben, sobald es in Kraft tritt“, empfiehlt die Spezialistin. „Der Gebäudetyp E bietet die Möglichkeit, das Bauprojekt preiswerter und individueller zu gestalten.“ 

Das Wachstumschancengesetz soll Investitionen fördern und Bürokratie abbauen - unter anderem im Immobiliensektor. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, profitiert von einer degressiven Abschreibung, die die Steuerlast senkt. Dieser Vorteil greift nur, wenn die Immobilie vermietet und zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht selbst darin gewohnt wird.

Unternehmen aus der Region

Das heißt aber nicht, dass dies nicht später der Fall sein kann: „Für junge Menschen kann es durchaus interessant sein, einen Neubau als Altersvorsorge zu kaufen und erstmal zu vermieten. Sie können somit die steuerlichen Vorteile der degressiven Abschreibung und im Alter den Wohnraum selbst nutzen“, so Olga Magunia. Aber auch ohne Eigennutzung ist der Erwerb attraktiv: Bei einem späteren Weiterverkauf kann die Rendite aufgrund der Steuervergünstigungen recht hoch sein.

Unternehmen aus der Region

Auch für Bestandsimmobilien gibt es eine Neuerung, die sich allerdings erst auf den zweiten Blick als Vorteil entpuppt: Seit dem 1. Januar 2025 greift die Erhöhung der CO2-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Dies führt zu höheren Heizkosten für Immobilien, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas beheizt werden - reduziert jedoch einen möglichen Verkaufspreis des Hauses oder der Wohnung.

Unternehmen aus der Region

Natürlich müssen im Nachgang anfallende Sanierungskosten in die Finanzierung mit eingerechnet werden. Nichtsdestotrotz kann sich so der Erwerb eines Altbaus lohnen.
djd


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