Geraten Sie bei der Begleichung Ihrer Darlehensraten Monat für Monat mehr unter Druck? Wer in einer schwierigen finanziellen Situation steckt, sollte möglichst zügig das Gespräch mit dem finanzierenden Kreditinstitut suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden - zum Beispiel die Herabsetzung der Tilgung.
Darauf weisen die Verbraucherzentralen NRW und Hessen hin. Andernfalls kann es passieren, dass die Immobilie unter den Hammer gerät - und zwar überraschend schnell.
Grundsätzlich kann die Bank oder Sparkasse einen Immobilienkredit kündigen, sobald Schuldnerinnen und Schuldner mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand sind. Die Höhe des Rückstands muss dafür zusätzlich mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags ausmachen.
Bevor das finanzierende Institut allerdings die Kündigung ausspricht, muss sie Eigentümerinnen und Eigentümern eine Mahnung zukommen lassen. Den Verbraucherschützern zufolge bleibt Betroffenen dann zwei Wochen Zeit, den Rückstand zu begleichen.
Können sie das Geld in dieser Zeit nicht aufbringen, kann die Bank umgehend von ihrem Pfandrecht an der Immobilie Gebrauch machen, das ihr die ins Grundbuch eingetragene Grundschuld zusichert. Dann wird für die Immobilie eine Zwangsversteigerung eingeleitet, damit die Bank das geliehene Geld zurückerhält. dpa
Blick auf die Förderprogramme
Auf dem Weg ins eigene Haus
Der Weg ins eigene Haus ist für viele Menschen eine finanzielle Herausforderung. Umso wichtiger sind passende Förderprogramme. Ob energieeffizienter Neubau, sanierter Altbau oder Unterstützung für Familien mit Kindern: Staatliche Förderungen können beim Immobilienkauf oder -bau für eine erhebliche Entlastung sorgen. Hier eine Auswahl bundesweiter Programme:
Klimafreundlicher Neubau (KFN): Gefördert werden besonders energieeffiziente Neubauten mit hohem Nachhaltigkeitsstandard. Möglich zinsgünstige sind Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit – je nach Effizienzhaus-Standard.
Wohneigentum für Familien (WEF): Dieses KfW-Programm richtet sich an Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Gefördert werden Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude. Voraussetzung: mindestens ein im Haushalt lebendes Kind unter 18 Jahren.
Jung kauft Alt: Das Programm unterstützt Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Kauf von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. dpa