Bei einem Verkehrsunfall ist nicht immer klar, wer die Schuld dafür trägt. Die Sachlage ist oft - kompliziert. Deshalb kann r nach einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung vor allem auch ein Fachanwalt zur Klärung der Rechtslage beitragen.
Ein Verkehrsunfall) ist ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. Die meisten Straßenverkehrsunfälle geschehen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Regulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts. Bemühungen, die Anzahl an Straßenverkehrsunfällen zu senken, werden unter dem Begriff Straßenverkehrssicherheit zusammengefasst. Etwas ungenau, aber oft, wird auch der Begriff Autounfall verwendet.
Die Rechtsprechung definiert den Verkehrsunfall als mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängendes plötzliches Ereignis, durch das ein Personenschaden oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird. Ein Verkehrsunfall setzt nicht notwendigerweise die Beteiligung eines Kraftfahrzeuges voraus. Auch Unfälle unter Fußgängern, unter Beteiligung von Inlineskatern oder gar Pferden fallen unter diesen Begriff. Zusammenstöße sind nicht erforderlich, es reicht die Kausalität im Handeln eines Verkehrsteilnehmers bei dem Verkehrsunfall. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt nach aktueller Rechtsprechung bei ca. 20 bis 150 Euro.
Die Bearbeitung von Straßenverkehrsunfällen durch die Polizei unterliegt den Bestimmungen der entsprechenden Erlasse der Länder, die die polizeilichen Aufgaben und Bedingungen bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen festlegen. Eine polizeiliche Unfallaufnahme und statistische Erfassung erfolgt nie, wenn der Verkehrsunfall im nicht öffentlichen Verkehrsraum geschehen ist. dfr