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So tricksen Gutverdiener beim Einkommen

Wenn Eltern eines Gutverdieners ihre Pflegeheimkosten nicht tragen können, kann dieser zum Elternunterhalt verdonnert werden. FOTO: PIXELIO

Bei Einkommen ab 100 000 Euro kommt Zahlung von Elternunterhalt in Frage

Wer Einkünfte von mindestens 100.000 Euro im Jahr hat, kann vom Sozialamt unter Umständen zum Elternunterhalt verdonnert werden. Und zwar immer dann, wenn Eltern des Gutverdieners ihre Pflegeheimkosten nicht selbst tragen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte aus Verdienst, Rente, Zinsen, Dividenden, Miet- und Pachteinkünften, Boni oder Weihnachtsgeld bestehen. Gewisse Spielräume bleiben Gutverdienern aber dennoch.

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Denn eines ist wichtig zu wissen: Fragt das zuständige Sozialamt nach, sind die Einkünfte des Jahres anzugeben, in dem er oder sie zum Elternunterhalt in Anspruch genommen werden soll. Dieses Schlupflochlässt sich nutzen.

Angenommen, jemand soll ab Februar 2025 zahlen: Zu der Zeit sind die 2025er Einkünfte noch gar nicht bezifferbar. Denn Jobverlust, Gehaltskürzung oder - erhöhung sowie Krankheit können dazwischenkommen. De facto steht das Einkommen erst mit der Steuererklärung 2025 fest. Und die wird frühestens 2026 gemacht.

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Damit bleibt etwa ein Jahr Zeit zur Einkommensoptimierung. Zunächst könnten Kinder das Amt mit Hinweis auf die Steuererklärung aufs Folgejahr vertrösten, rät der Fachanwalt für Familienrecht Jürgen Wabbel. Danach könne an der Hauptstellschraube gedreht werden: die eigene Altersvorsorge. Denn Investitionen in die private Vorsorge bringt das Amt bis zu einem gewissen Grad vom Einkommen in Abzug.

Also kann man die private Altersvorsorge im Idealfall so strukturieren, dass das Einkommen entweder knapp unter die 100.000 Euro-Grenze fällt oder ein überschießender Betrag gering ausfällt. Diese Gestaltung kann man auch vornehmen, nachdem das Sozialamt sich gemeldet hat“, sagt der Anwalt. Weil es hier Grenzen gibt, empfiehlt Wabbel, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Auch notwendige Ansparungen zur Modernisierung von Wohneigentum können die Einkommensgrenze weiter beeinflussen. Wer etwa anhand von Kostenvoranschlägen konkret belegen kann, dass er Rücklagen dafür bilden muss, kann ebenfalls vom Elternunterhalt verschont werden. Tipp: Die Einkommenssituation anhand einer Excel-Liste oder eines Briefs darlegen, statt knapp den Fragebogen der Behörde auszufüllen.

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Einzeln oder zusammen veranlagt?

Was für Paare günstiger ist

Möchten Sie gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner eine Steuererklärung abgeben? Oder wollen Sie, dass jeder eine eigene einreicht? Paare können sich jederzeit neu für die Zusammen- oder Einzelveranlagung entscheiden. In der Regel fahren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit der Zusammenveranlagung günstiger - aber nicht immer.

Bei der Zusammenveranlagung erlässt das zuständige Finanzamt für die Eheleute nur einen gemeinsamen Steuerbescheid. Für die Ermittlung der Steuerlast werden die Jahreseinkommen beider Partner vom Finanzamt zusammengerechnet und anschließend halbiert. Für diese Hälften wird dann die jeweilige Einkommensteuer berechnet und zusammengezählt. Fertig ist die festzusetzende Einkommensteuer.„Hiervon profitieren insbesondere Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen“, sagt Daniela Karbe-Geẞler vom Bund der Steuerzahler. Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und in dem Veranlagungsjahr zumindest zeitweise zusammengelebt haben.

Eine Einzelveranlagung kann Paare allerdings dann günstiger zu stehen kommen, wenn einer von beiden zum Beispiel hohe Lohnersatzleistungen bezogen hat. Denn auch wenn diese Zahlungen - wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld grundsätzlich steuerfrei sind, erhöhen sie den persönlichen Steuersatz. Laut dem Bund der Steuerzahler kann eine Einzelveranlagung auch dann vorteilhaft sein, wenn ein Partner hohe außergewöhnliche Belastungen oder Verluste geltend machen kann. Welche Variante im Einzelfall die günstigere ist, sollten Ehepaare also entweder selbst berechnen oder sich in dieser Frage Hilfe bei einem Steuerprogramm, einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein suchen. Selbst wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid ausgestellt hat, können Paare ihre Veranlagungsart noch ändern - so lange, wie der Bescheid nicht bestandskräftig ist. 


Private Verkäufe und die Steuer

Machen Sie gelegentlich mal Dinge aus dem Keller oder Kleiderschrank zu Geld? Dann müssen Sie hierfür in aller Regel keine Steuern zahlen. Und das, obwohl nach Angaben des Bundes der Steuerzahler die Verkaufsplattform Ihre Aktivitäten mitunter mit dem Finanzamt teilt.

Denn seit Einführung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes im Jahr 2023 müssen Online-Plattformen wie Ebay, Vinted und Co. sowohl gewerbliche Händler als auch Privatpersonen melden, die mindestens 30 Verkäufe tätigen oder 2.000 Euro damit einnehmen. Diese Meldegrenze gilt pro Plattform und Jahr. Doch nur weil die Verkaufsaktivitäten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldet werden, bedeutet das nicht, dass auch Steuern für die Verkäufe zu entrichten sind. Denn zum einen sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu 1.000 Euro im Jahr steuerfrei. Wer auch nur einen Euro mehr verdient, ist zur Versteuerung des Gesamtgewinns verpflichtet. Um den Gewinn zu ermitteln, sind die Einkaufskosten von den Verkaufskosten abzuziehen. Der Verkaufserlös selbst kann damit also deutlich höher liegen und trotzdem nicht der Steuerpflicht unterliegen, so der Bund der Steuerzahler.


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