Nach einem Autounfall gibt es viele Fragen: Welche Formalitäten müssen erledigt werden? Wohin mit dem kaputten Auto? Wer zahlt den Schaden?
Was muss ich nach dem Autounfall als Erstes tun?
Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen - in einem Abstand von 50 bis 100 Metern.
Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen. Vor allem auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht.
Leisten Sie Erste Hilfe, wenn nötig rufen Sie einen Krankenwagen. Dann sammeln Sie Beweise. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos. Schauen Sie sich nach Zeugen um, nehmen Sie deren Personalien auf.
Mit dem Unfallgegner klären, ob die Polizei gerufen werden sollte. Das Wichtigste: Tauschen Sie Daten aus. Füllen Sie mit dem Crashgegner gemeinsam den Unfallbericht aus - der gehört in jedes Handschuhfach. Auf dem Bogen werden alle Daten erfasst, die Sie benötigen. Das Formular erhalten Sie kostenlos in jeder ADAC Geschäftsstelle oder als Pdf.
Wann sollte ich nach dem Unfall die Polizei rufen?
Auf jeden Fall, wenn Miet- und Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Außerdem bei größeren Sachschäden - bei kleinen Kratzern kommt die Polizei möglicherweise nicht.
Gerufen werden sollte sie, wenn jemand verletzt wurde. Außerdem, wenn Sie sich mit dem Gegner streiten oder er sich aus dem Staub gemacht hat. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.
Die Beamten klären nicht, wer für den Schaden aufkommen muss. Deshalb macht es auch keinen Sinn, mit den Polizisten über die Haftungsfrage zu diskutieren.
Bei großen Schäden, Verletzten oder Toten die Polizei unter der 110 oder/und den Rettungsdienst unter 112 anrufen.
Wenn der Unfallgegner zu 100 Prozent haftet, gilt: Bei Bagatellschäden bis ca. 1000 Euro lassen Sie einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Auto erstellen und reichen diesen bei der gegnerischen Versicherung ein.
Geht es um eine teurere Reparatur oder um einen Totalschaden, brauchen Sie ein Gutachten. Die Rechnung dafür zahlt die gegnerische Versicherung. Den Sachverständigen dürfen Sie frei wählen - bei der Suche hilft der ADAC.
Mit der Reparatur kann die Werkstatt übrigens loslegen, wenn Kostenvoranschlag bzw. Gutachten erstellt sind. Im Idealfall liegt schon eine Reparaturkostenübernahme der anderen Versicherung vor. Damit ist klar, dass sie zahlt. Ohne diese Zusage kann die Werkstatt auch direkt mit der Versicherung abrechnen - dafür braucht sie eine Abtretungserklärung von Ihnen. Das finanzielle Risiko tragen dann allerdings Sie, da Sie der Auftraggeber sind.
ADAC