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Digitale Steuerbescheide: Was ab 2026 gilt

Im kommenden Jahr treten neue Vorgabenin Kraft. FOTO: RAINER STURM/PIXELIO.DE

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden soll künftig der Regelfall sein

Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden zur Regel - Papier zur Ausnahme. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fasst die Änderungen zusammen. Bereits im Herbst 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag Neuerungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Ziel ist es, die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens voranzutreiben. Die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) beschlossenen Änderungen schaute sich der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbands e.V (DStV) genauer an. Ebenso befasste er sich mit den daraus resultierenden Anpassungen von Kanzleiprozessen.

Unternehmen aus der Region

Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Grundlage elektronisch eingereichter Steuererklärung erlassen, sollen grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ist hierfür keine Einwilligung mehr erforderlich. Im

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden soll künftig der Regelfall sein. Dennoch bleibt die Papierform weiterhin möglich. Die neue Rechtslage räumt ein Antragsrecht ein. Damit kann der elektronischen Bekanntgabe widersprochen und eine einmalige oder dauerhafte Zusendung von Bescheiden per Post verlangt werden. Der Antrag ist formlos und ohne Begründung möglich. Wichtig ist jedoch: Er gilt nur für die Zukunft.

Ein zum Abruf bereitgestellter elektronischer Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Damit beginnt auch die Einspruchsfrist. Liegt der Bescheid zum Abruf bereit, versendet die Finanzverwaltung eine Benachrichtigung. Im Gegensatz zur noch geltenden Rechtslage erfüllt diese Benachrichtigung nur noch eine Hinweisfunktion. Für die Bestimmung des Zeitpunktes der Bekanntgabe des Bescheides ist sie grundsätzlich irrelevant.

Die Umstellung auf den elektronischen Datenabruf von Steuerbescheiden bietet die Chance, Abläufe zu verschlanken und effizienter zu gestalten. Damit dies gelingt, sollten Steuerpflichtige und ihre Steuerberaterinnen und Steuerberater noch im laufenden Jahr die etablierten Prozesse prüfen und anpassen.

Auf folgende Aspekte sollten Sie dabei achten:

-Prüfung der bisherigen Kommunikationswege zum Erhalt von Steuerbescheiden
-Einrichtung von Nutzerkonten
-Überprüfung und Aktualisierung bestehender Vollmachten sowie der in der Vollmachtsdatenbank hinterlegten E-Mail-adresse
-Entscheidung über einen Antrag auf Bekanntgabe der Steuerbescheide in Papierform
-Einführung eines regelmäßigen Datenabrufs in Kanzleien, der Urlaube, Ausfälle und Schulungsbedarf der Mitarbeiter berücksichtigt.


Wie sich Steuern sparen lassen

Schenkung gegen Pflege

Wer Eltern, Großeltern oder andere Pflegebedürftige zu Hause unterstützt, leistet wertvolle Arbeit und kann unter Bedingungen bestimmten steuerlich profitieren. Denn wenn sich zu pflegende Personen erkenntlich zeigen wollen, können sie Wertgegenstände unter Auflage verschenken in dem Fall unter Pflegeauflage. Die Schenkung wird damit an die Pflegeleistung gekoppelt, was die Steuerlast erheblich senken kann. „Der Kapitalwert der Pflegeleistungen kann nach dem Bewertungsgesetz den steuerpflichtigen Erwerb mindern, wodurch die Schenkungsteuer deutlich sinkt“, sagt Daniela Karbe-Geẞler vom Bund der Steuerzahler. 

Oft wird von dieser Möglichkeit bei Übertragung einer Immobilie Gebrauch gemacht. Aber Achtung: das birgt auch Fallstricke, wenn gewisse Formalien nicht beachtet werden. So gilt etwa eine Immobilienschenkung erst mit der Grundbucheintragung als vollzogen. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. II R 11/21). Eine ältere Dame schenkte ihrer Pflegerin ein Mehrfamilienhaus, starb jedoch vor der notwendigen Eintragung. Das Finanzamt bewertete die Übertragung daher als Erbschaft. Der Kapitalwert der Pflegeleistungen konnte nicht berücksichtigt werden, die Steuerlast fiel deutlich höher aus. Karbe-Geßler empfiehlt: „Notariell beurkunden, die Grundbuchumschreibung zügig veranlassen und einen klaren Pflegevertrag abschließen.“ Darin sollten Umfang, Dauer und Qualität der Pflege geregelt sein. Nur so könne der Kapitalwert der Pflegeleistung entsprechend ermittelt und in Abzug gebracht werden.

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Was für Aufgaben Steuerberater haben

Ein anspruchsvoller und vielseitiger Beruf

Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuervermeidung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht. Nicht zulässig ist die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten (Vorbehaltsaufgabe der Rechtsanwälte) und die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen (Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer). Der Steuerberater muss die Tätigkeiten nicht vollständig selbst ausüben,sondern kann sich der Hilfe von fachkundigem Personal (Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte etc.) bedienen. Bedingung ist, dass die Mitarbeiter eines Steuerberaters ausschließlich weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.


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