
Wenn viele Dinge im Alter nicht mehr selbst erledigt werden können, können haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten im eigenen Haushalt, die Sie von der Steuer absetzen und dadurch Ihre direkte Steuerlast senken können.
Haushaltsnahe Dienstleistungen in Niedersachsen umfassen Unterstützung im Alltag wie Reinigung, Kochen oder Einkaufen, die über verschiedene Wege bezahlt, bezuschusst oder steuerlich geltend gemacht werden können. Beispiele für Finanzierung und Förderung:
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich 131 Euro von der Pflegekasse für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Alltags- und Haushaltshilfen).
Nachbarschaftshilfe:
In Niedersachsen ist die Nachbarschaftshilfe unkompliziert geregelt; eine förmliche Landes-Anerkennung ist nicht mehr erforderlich, und Kosten können ebenfalls über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V):
Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder bei schwerer Krankheit haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine zeitlich befristete Haushaltshilfe, wenn keine andere Person im Haushalt leben kann.
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können zu 20 Prozent (maximal 4000 Euro pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. dfr