Sind Sie für das vergangene Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann sollten Sie langsam ins Tun kommen. Denn die Abgabefrist endet am 31. Juli 2026. Nur für Steuerzahlerinnen Steuerzahler, die professionelle Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein und in Anspruch nehmen, bleibt mehr Zeit.
Für wen die Frist gilt
Zur Abgabe verpflichtet sind der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) zufolge etwa Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die – nicht versteuerte Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr zum Beispiel durch Vermietung hatten, – gemeinsam mit ihrem Ehepartner veranlagt sind und die Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4 mit Faktor haben, – zwar verheiratet sind, aber einzeln veranlagt werden wollen, – sich Freibeträge – zum Beispiel für höhere Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen, – Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen haben (Elterngeld, Arbeitslosengeld u.a.) – mehreren Beschäftigungen nachgehen und dadurch in einem Job die Steuerklasse 6 haben, – eine Rente beziehen, die oberhalb des Grundfreibetrags von 12.096 Euro liegt, vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden.
Wer sich unsicher ist, ob eine Abgabepflicht besteht oder nicht, kann beim Finanzamt nachfragen. Sind sie dazu verpflichtet, sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Abgabefrist unbedingt einhalten, rät die Lohi. Wird der Termin gerissen, setzen Finanzämter automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat.
Nur wer sich steuerlich beraten lässt, dem bleibt länger Zeit. Erstellt die Steuererklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 1. März 2027. Aber Achtung: Die Beratung sollte man sich frühzeitig suchen. Rund um den Fristablauf sei die Nachfrage nach Beratungsterminen erfahrungsgemäß hoch. Liegt ein triftiger Grund - etwa eine Krankheit oder ein Umzug - vor, können Betroffene schriftlich beim Finanzamt um eine kurze Fristverlängerung bitten. dpa
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Der Anwenderkreis für die App „MeinELSTER+“ ist vorerst beschränkt
Seit dem 31. März ist eine Anmeldung für die Steuererklärung per Klick erstmals flächendeckend und einheitlich möglich. Die neu entwickelte App der Finanzbehörden mit dem Namen „MeinELSTER+“ bietet bundesweit 11,5 Mio. Steuerpflichtigen die Gelegenheit, ihre Steuererklärung zur Mitte des Jahres mit nur einem Klick vom Mobilphone einzureichen. Das ist für Nutzer eine bequeme und schnelle Art, sich der Steuererklärung zu entledigen. Die Finanzverwaltung profitiert ebenfalls: weniger Aufwand, schnellere Bearbeitung und womöglich geringere Rückzahlungen. „Doch die Interessen der Finanzbehörden und der Steuerzahler klaffen manchmal weit auseinander“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand und Steuerberater der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Der Anwenderkreis für „MeinELSTER+“ ist vorerst beschränkt. Die Funktion steht aktuell nur ledigen und kinderlosen Arbeitnehmenden und Altersrentnern ohne zusätzliche Einkünfte zur Verfügung. Von den rund 24 Mio. ELSTER-Nutzern kommen damit knapp die Hälfte der Steuerzahlenden bereits für die Anwendung infrage. Eine Ausweitung auf andere Zielgruppen und eine damit einhergehende Funktionserweiterung sind für die Zukunft geplant.
Wie funktioniert die Steuererklärung mit einem Klick?
Wer sich für die Funktion „MeinELSTER+“ freischalten lässt, verkürzt seinen zeitlichen Aufwand für die Steuererklärung enorm. Denn anhand der dem Finanzamt vorliegenden Daten erstellt die App automatisch einen Vorschlag für die Steuererklärung samt einer Vorschau auf den Steuerbescheid. Ab dem 1. Juli 2026 können Nutzer dann die vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 bestätigen, korrigieren oder ergänzen. Wird das Einverständnis erteilt, ist die Steuererklärung in weniger als einer Sekunde vom Tisch. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allerdings bei den Steuerpflichtigen selbst.
Während die fortschreitende Digitalisierung und die stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten an sich positiv zu beurteilen sind, weist „MeinELSTER+“ noch Lücken auf. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten sind zum einen sehr überschaubar und beschränken sich auf Meldungen von Arbeitgeber, der Rentenversicherung, Krankenkasse und Banken. Die digitalen Daten beinhalten also nur die Einnahmen, die dem Staat Geld bringen. Elektronische Rechnungen von Firmen zu Ausgaben, welche die Steuersituation der Nutzer verbessern können, bleiben außen vor. So riskiert man, steuermindernde Punkte schlichtweg zu vergessen.
Zudem ist bei einer vorschnellen Zustimmung zur Steuererklärung eine nachträgliche Änderung nur noch schwer möglich. Fallen erst im Nachhinein absetzbare Ausgaben auf, so können diese nur noch über einen Einspruch gegen den Steuerbescheid innerhalb der gesetzlichen Frist berücksichtigt werden.
Die Verwendung der App ist kostenlos, jedoch sind durch die Steuer im Schnellverfahren auch keine großartigen Rückerstattungen zu erwarten. ots
Steuer: Hilfe durch einen Profi
Ein Steuerberater ist Experte für Steuerrecht und Finanzen. Er entlastet Privatpersonen und Unternehmen, indem er Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erstellt, die Buchhaltung und Lohnabrechnung übernimmt, Steuern optimiert und Mandanten gegenüber dem Finanzamt vertritt. Diese Hilfe sollte in Anspruch genommen werden.