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Immobilienübertragung: So planen Sie steuerlich klug

Lohnt sich, früh zu planen: die Übertragung einer eigenen Immobilie an die nachfolgende Generation. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Vermögenswerte von bis zu 400 000 Euro ohne Erbschaftssteuer vererben

Wer damit rechnet, irgendwann eine Immobilie aus der Verwandtschaft zu übernehmen, tut gut daran, diesen Vorgang frühzeitig zu planen - im Idealfall mit Unterstützung durch einen Steuerberater. So lassen sich unter Umständen Steuern sparen.

Mütter und Väter dürfen ihren Kindern jeweils Vermögenswerte von bis zu 400 000 Euro vererben, ohne dass darauf Erbschaftsteuer anfällt. Wenn sie es clever angehen, können Eltern und Kinder diese Freibeträge mehrfach nutzen.

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Denn alle zehn Jahre können die Freibeträge erneut ausgeschöpft werden. Bei der Übertragung einer wertvollen Immobilie kann man davon profitieren, indem man die Immobilie zum Beispiel scheibchenweise verschenkt. Darauf weist der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum hin.

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Alternative: Eigentümer übertragen die Immobilie schon zu Lebzeiten unter Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts. Damit wird zwar tatsächlich jemand anderes Eigentümer, die früheren Besitzer haben aber weiterhin das Recht, die Immobilie zu bewohnen. Die Einräumung eines Nießbrauchsrechts führt laut Rechtsanwalt Claudius Söffing zu einer niedrigeren Bewertung der Schenkung durch das Finanzamt, wodurch unter Umständen Steuern gespart werden können. Planen Kinder, nach dem Tod ihrer Eltern selbst ins Elternhaus einzuziehen, kann ihnen die Erbschaftsteuer auch ganz unabhängig vom Immobilienwert erspart bleiben. Dafür müssen sie dem Fachportal Haufe zufolge spätestens sechs Monate nach dem Erbfall eingezogen sein und mindestens zehn Jahre in dem Haus wohnen bleiben. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Immobilie maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche hat. dpa

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Abrechnung in Immobilien

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung 2021 das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Dies betrifft auch den Gebäudesektor, der zu den größten Verursachern von Treibhausgasen gehört. Ende 2021 wurde dabei mit der Novelle der Heizkostenverordnung ein wichtiger Meilenstein gesetzt. Mit ihr nimmt der Gesetzgeber Vermieter und Verwalter von Immobilien in die Pflicht, die Regelungen kommen Wohnungseigentümern und Mietern zugute. Wer es noch nicht getan hat, sollte zeitnah auf digitale Messtechnik umrüsten. Neu installierte Messtechnik muss künftig gemäß HKVO aus der Ferne ablesbar sein. djd


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