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Das Testament richtig verfassen

Handgeschrieben: das Testament. Foto: Rainer STURM7PIXELIO.DE

Entscheidungen zu Lebzeiten offen kommunizieren und niederschreiben

Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Testament nicht nur ihre Familie absichern, sondern auch Gutes tun. Fast die Hälfte der Deutschen (46 %) kann sich laut einer forsa-Umfrage vorstellen, gemeinnützige Organisationen im Nachlass zu bedenken. Doch wie lässt sich das gut regeln, ohne dass Streit in der Familie entsteht?

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Nora Dieckmann, Justiziarin bei den SOS-Kinderdörfern weltweit, gibt praktische Tipps für die Nachlassgestaltung. „Erbstreit entsteht oft durch Überraschungen oder unklare Formulierungen. Wer seine Entscheidungen offen kommuniziert, beugt Konflikten frühzeitig vor“, erklärt sie.

1. Frühzeitig sprechen

Reden Sie rechtzeitig über absichern Ihre Pläne. Ob Sie nur Ihre Angehörigen oder zusätzlich Gutes tun möchten: Offene Gespräche erhöhen das Verständnis und die Akzeptanz bei den Erben.

2. Klar und rechtssicher formulieren

Ein Testament sollte vollständig handschriftlich, sowie eindeutig formuliert und mit Ort, Datum sowie Unterschrift versehen sein. Bei komplexen Nachlässen - zum Beispiel mit Immobilien oder Unternehmen - ist ein notarielles Testament empfehlenswert.

3. Pflichtteile bedenken

Pflichtteilsberechtigte Personen wie Kinder oder Ehepartner:innen haben Pflichtteilsansprüche, wenn sie nicht im Testament bedacht werden. Wer sie im Testament berücksichtigt, mindert allerdings Konfliktpotenzial. Zuwendungen zu Lebzeiten sind nur dann auf den Pflichtteil anzurechnen, wenn dies vor oder spätestens bei der Zuwendung entsprechend bestimmt wurde.

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4. Gemeinnützige Organisationen einbeziehen

Möchten Sie die SOS-Kinderdörfer (www.sos-kinderdoerfer.de/nachlass) oder andere Institutionen im Testament bedenken, hilft das offene Gespräch mit der Familie. „Wenn Angehörige das Motiv verstehen, steigt die Akzeptanz und der Familienfrieden bleibt gеwahrt“, so Dieckmann.

5. Mediation nutzen, wenn es knirscht

Bereits bestehende Konflikte lassen sich oft durch eine neutrale Vermittlung lösen. Mediation macht Erwartungen sichtbar und hilft, Lösungen zu finden, bevor Fronten verhärten.

Fazit: Wer frühzeitig spricht, klar formuliert und sein Testament regelmäßig aktualisiert, schützt das Wichtigste: den Familienfrieden – und kann gleichzeitig noch zu Lebzeiten etwas Gutes tun.


Erben und vererben

Fachanwälte für Erbrecht unterstützen und beraten professionell

Deutschland wird so viel Vermögen vererbt wie noch nie. Wer beim Vererben Fehler vermeidet, schützt sein Vermögen, aber auch seine Familie vor Streit, Unsicherheit und unnötigen Belastungen. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gibt einige wichtige Hinweise.

In vielen Familien ist das Eigenheim der wertvollste Besitz und somit zentraler Bestandteil des Erbes. Das macht die Planung komplexer: Immobilien lassen sich nicht einfach aufteilen. Steuerliche Regelungen müssen beachtet werden. Oft ist unklar, ob die Erben die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen wollen.

Ohne schriftliche Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge

Fehlt ein gültiges Testament oder ein gültiger Erbvertrag, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Ein Testament hat zudem formale Anforderungen: Es muss eigenhändig unterschrieben sein und klare Formulierungen enthalten. Wer sicher sein will, dass der eigene Wille umgesetzt wird, sollte sich professionell beraten lassen.

Mit einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht können vertraute Personen im Ernstfall – etwa bei Krankheit oder Unfall – Entscheidungen übernehmen. Vielfach ist es sinnvoll, ausdrücklich zu bestimmen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Speziell für Bankgeschäfte könnte auch eine Kontovollmacht erteilt werden, die über den Tod hinaus gilt. Diese sollte bei der Hausbank hinterlegt werden.

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Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann Angehörige entlasten. Doch solche Schritte sollten gut überlegt sein. Wer später auf Pflege angewiesen ist, muss damit rechnen, dass Schenkungen eventuell angerechnet oder zurückgefordert werden.

Bei der Nachlassplanung sollten auch Verbindlichkeiten dokumentiert werden. So behalten die Erben den Überblick und können entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Ein Erbvertrag kann besonders bei Immobilienbesitz oder in Patchworkfamilien sinnvoll sein. Er regelt verbindlich, wer was erhalten soll, und verhindert, dass nach dem Tod andere Regelungen getroffen werden können. Er ist rechtlich bindend und lässt sich nur mit Zustimmung aller Beteiligten ändern. ändern. Umso wichtiger ist hier eine professionelle Beratung durch Fachanwälte für Erbrecht.


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