Der Bund hat das Portal für die Förderung eines Elektroautos freigeschaltet. Ab sofort können Bürger die neue Kaufprämie digital beantragen. Voraussetzung ist die so genannte "BundID" zur Onlineidentifizerung gegenüber Behörden. Antragsteller müssen die zwei letzten Steuerbescheide vorlegen.
Für viele Verbraucher wird die Abgabe der Steuererklärung damit zur Grundvoraussetzung, wenn sie Zuschuss erhalten möchten. Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich gezielt an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Jahreseinkommen des Haushaltes darf 80 000 Euro bzw. maximal 90 000 Euro bei Familien mit Kindern nicht übersteigen. Die Prämie umfasst den Kauf und das Leasing neuer Elektrofahrzeuge, bestimmter Plug-in-Hybride sowie Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerern.
Voraussetzung ist eine Zulassung ab dem 1. Januar dieses Jahres. Je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Haushaltsgröße kann der Zuschuss zwischen 1500 Euro bis zu 6000 Euro betragen. Bundesweit wird mit Förderungen für bis zu 800 000 Fahrzeuge gerechnet. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, nicht an Unternehmen.
Dabei dürfen die Autos mit Verbrennermotoren Messvorgaben nach den nicht mehr als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern aufweisen. Plugin-Hybride müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen.