Wer Handwerk nur mit Muskelkraft verbindet, unterschätzt die Vielfalt technischer Berufe - und verkennt, dass Technikbegeisterung und Planungskompetenz geschlechtsunabhängig sind. Auch im SHK-Handwerk arbeiten immer mehr Frauen erfolgreich in allen Bereichen - vom Klempnerhandwerk bis zum technischen Zeichnen. Im SHK-Handwerk treffen digitale Planung, Problemlösung und handwerkliches Können aufeinander. Ob in der Klempnerei oder im Behälter- und Apparatebau - gefragt sind Menschen, die mitdenken und gestalten wollen.
Auch digitales Werkzeug kommt zum Einsatz
Klempnerinnen und Klempner verkleiden Fassaden und Dächer mit Metallelementen, entwickeln Regenwassersysteme und montieren individuelle Schutzsysteme gegen Witterung. Dabei kommt auch digitales Werkzeug zum Einsatz. Im Behälter- und Apparatebau geht es um große Anlagen: Kessel für die Lebensmittelproduktion, Wärmetauscher für die Energietechnik, Turbinengehäuse. Hier treffen technische Zeichnungen, digitale Tools und klassische Techniken wie Schweißen oder Gewindeschneiden aufeinander.

Die Arbeit ist anspruchsvoll und sinnstiftend. Während der Ausbildung durchlaufen die Nachwuchskräfte verschiedene Stationen von der Werkstatt über das Büro bis hin zur Montage vor Ort. In der Praxis bedeutet das: mal das passgenaue Zuschneiden einer Metallverkleidung auf einem Dach, mal die Fertigung eines Behälters für eine Lebensmittelanlage oder das Konstruieren eines komplexen Leitungssystems mithilfe digitaler Simulationstools. Viele wissen zunächst nicht, wie vielseitig diese Berufe sind - und sind positiv überrascht, wie viel Gestaltungsspielraum sie bieten. Wer sich gerne kreativ einbringt, strukturiert denkt oder lieber praktisch arbeitet, findet individuelle Aufgabenbereiche und Entwicklungschancen.
Wer sich für diese Aufgaben begeistert und mehr erfahren möchte, findet auf der Plattform www.zeitzustarten.de viele Infos und Einblicke in die vier Ausbildungsberufe des SHK-Handwerks.
txn
Wie die Ausbildungsplatzsuche für die Rente zählt
Agentur für Arbeit kontaktieren
Noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Dann sollten Jugendliche und junge Erwachsene bei der Agentur für Arbeit zumindest ihr Suchbemühen melden. Denn selbst dafür können sie später Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin. Von den Anrechnungszeiten profitieren können all jene, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.
Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn jemand unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig gewesen ist und Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat.
Wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Ausbildungsplatzsuche ist, dass diese schon mindestens einen Kalendermonat andauert. Für die Rentenversicherung hingegen unerheblich: ob ein Schulabschluss vorliegt, oder während dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit geflossen sind.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Interessierte im Netz unter www.rentenblicker.de , dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung.
Auch die kostenfreien Broschüren "Tipps für den Berufsstart" und "Das Renten-ABC" stehen unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Download bereit.
dpa