Wir verbinden den Begriff„Nachlass“ noch immer mit den klassischen Vermögenswerten wie Immobilien, Bankguthaben oder persönlichen Wertgegenständen. Das dies nicht mehr richtig ist, zeigt die immer größer werdende Bedeutung des sogenannten „digitalen Nachlasses“.
Gemeint sind damit sämtliche digitalen Spuren, Konten, Daten und Vertragsverhältnisse, die eine Person im Laufe ihres Lebens im Internet hinterlässt. Dazu gehören E-Mail-Postfächer, Nutzerkonten bei sozialen Netzwerken, Cloud-Speicher, Streaming-Dienste, Online-Abonnements, aber auch digitale Vermögenswerte wie Guthaben oder Kryptowährungen.
Was auf den ersten Blick abstrakt erscheint, kann sich im Erbfall nicht selten zu einem ganz konkreten Problem entwickeln. In meiner täglichen Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht erlebe ich immer wieder, dass Angehörige nach einem Todesfall vor erheblichen Schwierigkeiten stehen, weil der digitale Nachlass nicht geregelt wurde.
Vielen Hinterbliebenen ist zunächst gar nicht klar, welche digitalen Konten überhaupt existieren. Oft fehlt bereits eine einfache Übersicht. Selbst engste Familienmitglieder haben häufig keinen Einblick in die digitale Lebenswelt des Verstorbenen. Dadurch beginnt die Nachlassabwicklung nicht selten mit einer mühsamen Spurensuche, begleitet von Konfliktsituationen.
Besonders problematisch ist dabei bereits schon der erste Schritt in der Abwicklung, der fehlende Zugang zu zentralen E-Mail-Konten. Diese sind in der Praxis häufig der Schlüssel zu weiteren Informationen, da über sie Registrierungen, Vertragsabschlüsse und Kommunikationsverläufe nachvollzogen werden können.
Ist ein Zugriff nicht möglich, bleibt den Erben oft nichts anderes übrig, als sich aufwendig an einzelne Anbieter zu wenden - häufig ohne zu wissen, ob dort überhaupt ein Konto besteht. Gleichzeitig laufen Verträge weiter, etwa für Streaming-Dienste, Software-Abonnements oder kostenpflichtige Mitgliedschaften. Diese verursachen fortlaufend Kosten, obwohl sie von den Erben weder genutzt, noch ohne Weiteres gekündigt werden können.
Hinzu kommt, dass digitale Inhalte nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch oftmals einen erheblichen ideellen Wert haben können. In vielen Fällen spreche ich von persönlichen Fotos, Videos oder Nachrichten, die für die Angehörigen von unschätzbarem emotionalem Wert sind. Oft kommt es vor, dass die Erben keinen Zugriff auf solche Daten erhalten und wichtige Erinnerungen dadurch unwiederbringlich verloren gehen. Diese Situationen sind nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich äußerst belastend.
Häufig werden umfangreiche Nachweise verlangt, etwa beglaubigte Sterbeurkunden oder Erbnachweise. Die Kommunikation gestaltet sich insbesondere bei internationalen Unternehmen schwierig und langwierig. Nicht selten bleiben Anfragen über Wochen unbeantwortet oder führen zu standardisierten Ablehnungen, die eine weitere rechtliche Auseinandersetzung erforderlich machen.
Der digitale Nachlass wirft aber auch innerhalb einer Erbengemeinschaft Fragen auf, die vielen Beteiligten zuvor nicht bewusst waren. Wer soll Zugriff auf welche Daten erhalten? Welche Inhalte sollen gelöscht werden und welche sollen bestehen bleiben? Wie ist mit sensiblen oder höchstpersönlichen Informationen umzugehen? Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, können unterschiedliche Vorstellungen schnell zu Streit führen. Ohne klare Regelungen fehlt es an Orientierung, was wiederum das Konfliktpotenzial erheblich erhöht.
Eine weitere besondere Brisanz entfaltet der digitale Nachlass bei Erblassern mit Unternehmereigenschaften sowie Selbstständigen. Hier sind digitale Zugänge in der Regel unmittelbar geschäftsrelevant. Fehlt der Zugriff auf geschäftliche E-Mail-Konten, Kundenplattformen, Online-Shops oder Buchhaltungssysteme, kann dies den laufenden Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen oder sogar vollständig zum Erliegen bringen. Forderungen könnten nicht geltend gemacht, Kunden nicht betreut und laufende Prozesse nicht fortgeführt werden. Die wirtschaftlichen Folgen können in solchen Konstellationen erheblich sein, obwohl durch Gesellschaftsverträge oder letztwilliger Verfügungen, letztendlich auch durch gesetzliche Erbfolge, die Verfügungsgewalt nach dem Tod rechtlich eindeutig geregelt ist.
All diese Probleme haben eine gemeinsame Ursache: Es fehlt an einer klaren und durchdachten Vorsorge. Dabei ließen sich viele der geschilderten Schwierigkeiten mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen vermeiden.
Zunächst sollte man sich überhaupt bewusst werden, dass der digitale Nachlass ein Teil der eigenen Vermögens- und Lebensrealität ist. Deshalb sollte im Rahmen der Vorsorge eine strukturierte Erfassung der bestehenden Konten und der digitalen Aktivitäten erfolgen.
Ebenso wichtig ist dieÜberlegung, wer im Ernstfall Zugriff erhalten und welche Aufgaben übernehmen soll. Der digitale Nachlass ist längst kein Randthema mehr, sondern ein fester Bestandteil moderner Nachlassplanung. Die anwaltliche Praxis zeigt eindrücklich, dass die Angehörigen mit Schwierigkeiten diesen kämpfen, weil das Thema digitaler Nachlass noch vor wenigen Jahren bei der Erstellung eines Testamentes überhaupt nicht präsent gewesen ist.
Wer hingegen frühzeitig vorsorgt, schafft Klarheit, vermeidet Konflikte und entlastet seine Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Situation.
Aus anwaltlicher Sicht empfehle ich dringend, diese Überlegungen in eine umfassende Nachlassplanung einzubinden. Hierbei unterstütze ich meine Mandanten bei einer individuell gestalteten letztwilligen Verfügung, welche die Möglichkeit bietet, klare Zuständigkeiten zu schaffen und den Umgang mit digitalen Inhalten verbindlich zu regeln.
Autor dieses Artikels ist Rechtsanwalt Eike Harms von der Rechtsanwaltskanzlei Lomp aus Delmenhorst