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WarnApp und Brandschutz

Infos auf dem Smartphone. Foto: BIWAPP

Information direkt auf das Smartphone

BIWAPP ist die kostenlose Smartphone-App zur Warnung und Information der Bevölkerung. Aktuelle Informationen und Katastrophenmeldungen für ausgewählten Orte und den gewählten Umkreis landen so direkt auf dem Smartphone auf Wunsch mit zusätzlicher Push-Benachrichtigung.

Man kann bei dieser App individuell festlegen, über welche Themen man aktiv informiert werden möchte (z.B. Schulausfälle, Verkehrsunfälle, Feuer, Hochwasser, Bombenentschärfung, allgemeine Warnungen u.a.). Auch die gewünschten Orte sind frei wählbar.

Unternehmen aus der Region

Die Meldungen und Katastrophenwarnungen werden direkt von den offiziell zuständigen Institutionen wie Katastrophenschutzbehörden, Kommunen und kreisfreien Städten sowie deren Leitstellen versendet. BIWAPP kann im AppStore oder bei Googleplay heruntergeladen werden.

Wichtiges zu einer Brandschutzordnung: Eine Brandschutzordnung ist eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen.

Eine solche Regelung wie die Brandschutzordnung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung. 
ink


Vorbeugender Brandschutz

Die Aufgaben der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ der Berufsfeuerwehr Delmenhorst gliedert sich in die Brandverhütungsschau, die gutachterliche Stellungnahme im Genehmigungsverfahren und die Löschwasserversorgung.

Bestehende baulichen Anlagen, die entsprechend § 27 NBrandSchG brandschaupflichtig sind, werden in regelmäßigen Zeitabständen unter den Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr von der Brandschutzdienststelle besichtigt.

In erster Linie stehen dabei Mängel im Vordergrund, die zu einer Brandgefahr führen können, die die Rettung von Menschen gefährden oder die wirksame Löscharbeiten behindern können.

Die Brandschutzdienststelle führt die Brandverhütungsschau in eigener Zuständigkeit und nach eigenem Ermessen durch. Die Termine zur Brandverhütungsschau werden in der Regel rechtzeitig bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer beziehungsweise der bevollmächtigten Vertretung bekannt gegeben.
eb


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